Verpackungsverordnung

Paul Wiegand GmbH

Eschengrund 5, 36124 Eichenzell-Kerzell

Tel: 06559 9862 0

E-Mail: ppwr@paulwiegand.de

 

EU-Konformitätserklärung

Konformität nach Verordnung (EU) 2025/40

Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Erklärungs-Nr. PW-PPWR-2026-01
Erzeuger Paul Wiegand GmbH, Eschengrund 5, 36124 Eichenzell-Kerzell, Deutschland
Gegenstand Verpackungen und Verpackungsgruppen gemäß gesondertem technischen Anhang
Ausgabestand Version 1.1 | 7. August 2026
Geltungsbereich Unveränderte, im technischen Anhang eindeutig bezeichnete Materialien und Ausführungen

Erklärung und Verantwortung

Diese Erklärung wird unter der alleinigen Verantwortung der Paul Wiegand GmbH ausgestellt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die im gesonderten technischen Anhang zu dieser Erklärung eindeutig bezeichneten Verpackungen, Verpackungsgruppen, Materialien und Spezifikationen.

Auf Grundlage der vorliegenden Lieferanten- und Herstellererklärungen, technischen Daten, Prüf- und Materialnachweise sowie der internen Freigabe- und Beschaffungsinformationen erklärt die Paul Wiegand GmbH, dass die erfassten Verpackungen nach aktuellem Kenntnis- und Dokumentationsstand die jeweils einschlägigen und zum Zeitpunkt der Verarbeitung beziehungsweise des Inverkehrbringens geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 erfüllen. Dies umfasst, soweit für die jeweilige Verpackung anwendbar, die Anforderungen der Artikel 5 bis 12 PPWR.

Lieferantenkommunikation und Materialfreigabe

Die Paul Wiegand GmbH steht fortlaufend und dokumentiert mit ihren Lieferanten im Austausch. Lieferantenerklärungen, technische Datenblätter, Materialinformationen und sonstige geeignete Nachweise werden angefordert, auf Plausibilität geprüft und bei regulatorischen oder technischen Änderungen aktualisiert.

Zur Verarbeitung werden nur solche Materialien freigegeben, für die nach aktuellem Kenntnisstand und anhand der verfügbaren Nachweise die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen, regulatorischen und technischen Anforderungen bestätigt ist.

Lieferanten werden aufgefordert, Änderungen an Materialzusammensetzung, Herstellverfahren, Produktstatus oder regulatorischer Bewertung, die die Konformität beeinflussen können, unverzüglich mitzuteilen. Erkenntnisse, die eine Neubewertung erforderlich machen, werden in Freigabe, Verarbeitung und Dokumentation berücksichtigt.

Konformitätsbewertung

Die Paul Wiegand GmbH befüllt die von ihren Lieferanten bezogenen Verpackungen und nimmt beim Inverkehrbringen der befüllten Ware die ihr nach den jeweils anwendbaren verpackungsrechtlichen Bestimmungen zukommenden Verantwortlichkeiten wahr. Die leeren Verpackungen werden jedoch nicht von der Paul Wiegand GmbH hergestellt; daher führt sie für diese keine eigene Produktionskontrolle durch. Die produktbezogene Konformitätsbewertung stützt sich auf die EU-Konformitätserklärungen, technischen Unterlagen und sonstigen geeigneten Nachweise der jeweiligen Verpackungserzeuger beziehungsweise -hersteller. Diese Unterlagen werden im Rahmen der Lieferantenfreigabe eingeholt, auf Plausibilität geprüft und im gesonderten technischen Anhang dokumentiert.

Technische Dokumentation und gesonderter Anhang

Die dieser Erklärung zugrunde liegende technische Dokumentation wird in einem gesonderten Anhang mit der Bezeichnung „Technische Dokumentation und Verpackungsgruppen zur PPWR-Konformitätserklärung PW-PPWR-2026-01“ bereitgestellt. Der Anhang ist Bestandteil dieser Erklärung und enthält insbesondere die Zuordnung zu Verpackungsgruppen, die jeweiligen Material- und Lieferantenangaben sowie die zugehörigen Erklärungen, Datenblätter und Nachweise.

Die technischen Unterlagen werden in ihrer jeweils gültigen Fassung vorgehalten und zuständigen Marktüberwachungsbehörden auf begründetes Verlangen zur Verfügung gestellt.

Gültigkeit und Änderungsdienst

Diese Erklärung gilt für unveränderte Spezifikationen ab dem Datum der Unterzeichnung. Sie wird überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert, wenn sich Materialien, Lieferanteninformationen, Verwendungszwecke oder die einschlägigen Rechtsvorschriften, delegierten Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte oder harmonisierten technischen Vorgaben ändern.

Unterzeichnet für und im Namen der Paul Wiegand GmbH

Ort und Datum der Ausstellung Eichenzell, 10.08.2026
Martin Schulz
CEO
Frederik Dux
CFO
Paul Wiegand GmbH

Technischer Anhang

Technische Dokumentation und Produktgruppen

Anhang zur PPWR-Konformitätserklärung PW-PPWR-2026-01

Dokument
Anhang 1 zur Erklärung PW-PPWR-2026-01
Ausgabestand
Version 1.1 | 7. August 2026
Grundlage
19 bereitgestellte technische Datenblätter, Konformitäts- und Unbedenklichkeitsnachweise
Geltungsbereich
Ausschließlich die nachfolgend bezeichneten Produktgruppen, Artikel und unveränderten Spezifikationen

Die in diesem Anhang wiedergegebenen technischen und regulatorischen Angaben wurden aus Unterlagen der jeweiligen Lieferanten übernommen. Die Paul Wiegand GmbH ist kein eigenständiger Hersteller der aufgeführten Verpackungsmaterialien und ermittelt diese Daten daher nicht durch eine eigene Produktionskontrolle. Sie stützt sich auf die Erklärungen, Datenblätter und Nachweise der Hersteller beziehungsweise Verpackungserzeuger.

Die Angaben wurden produktgruppenbezogen zusammengeführt und auf die für die PPWR-Dokumentation wesentlichen technischen Inhalte reduziert. Lieferantennamen, Anschriften, Kontakt- und Bankdaten wurden nicht übernommen. Originalunterlagen und die Zuordnung der neutralen Nachweis-Codes D01 bis D19 werden intern vorgehalten.

Übersicht der Produktgruppen

GruppeProduktgruppeEnthaltene technische Dokumentation
PG-01Kartonagen, Wellpappe und GraukartonFaltkartons, Teleskopkarton, Stülpkartons, Kopfstücke, V-Cut, Palettenkufen
PG-02Papierhülsen und ZubehörHülsenpapier, Kraftliner, bedruckte und laminierte Bahnen, Deckel, Folien und Bänder
PG-03Polster- und FüllmaterialienKraftpapierpolster, Wellpapp-Polster und HDPE-Luftpolstermatten
PG-04Folien, Beutel und KlebebänderPE-LD-Schaum, Luftpolsterfolie, Beutel, Schlauchfolie, Druckverschlussbeutel, Klebebänder
PG-05Holzpaletten und VerpackungshölzerNaturbelassenes Holz für Transport und Logistik
AProduktgruppenübergreifende StoffnachweiseREACH, Schwermetalle, PFAS, Recyclingfähigkeit, RoHS

Die nachfolgenden Aussagen gelten jeweils nur für die Artikel, die vom zugehörigen Originalnachweis erfasst werden. Sie sind keine pauschale Eigenerklärung der Paul Wiegand GmbH für sämtliche Verpackungen.

ThemaÜbernommene KernaussageAbgrenzungNachweis
REACH / SVHCKeine Stoffe der dokumentierten Kandidatenliste über 0,1 Massen-% je homogenem Produktbestandteil beziehungsweise Erzeugnis angegeben.Kandidatenlistenstand im Nachweis: 04.02.2026 / 253 StoffeD02, D12, D14, D17, D18
SchwermetalleSumme aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom höchstens 100 mg/kg beziehungsweise 100 ppm.Produkt- oder materialbezogene BestätigungD01, D03, D05–D08, D11–D14, D18
PFASJe nach Nachweis keine absichtliche Verwendung oder keine absichtliche Zugabe; bei Recyclingfasern sind unbeabsichtigte Spuren nicht vollständig ausgeschlossen.Aussage nur im jeweiligen dokumentierten GeltungsbereichD01, D04, D05, D11, D12, D14, D18
RecyclingfähigkeitRecyclingfähigkeit beziehungsweise etablierter stofflicher Verwertungsweg wird für die jeweils bezeichneten Materialien bestätigt.Produktspezifische Ausnahmen und Quoten siehe FolgetabellenD01, D05–D08, D11–D12, D14–D16, D18–D19
RoHSFür reine Verpackungsartikel regelmäßig als nicht anwendbar abgegrenzt; einzelne Quellen führen eigene Prozentangaben.Keine eigenständige RoHS-Konformitätserklärung dieses AnhangsD05, D12, D15, D17

Maßgeblich bleibt stets die konkrete Artikel- und Materialzuordnung. Bei abweichenden Drucken, Beschichtungen, Klebstoffen, Folien, Etiketten oder kundenseitig beigestellten Komponenten ist eine gesonderte Prüfung der zugehörigen Herstellerunterlagen erforderlich.

PG-01Kartonagen, Wellpappe und GraukartonFaltkartons, Teleskopkartons, Stülpkartons, faserbasierte Komponenten

Wellpapp-Faltkartons — PW-Artikel

PW-Art.-Nr.BauformBeschreibungL × B × H [mm]MaterialNachweis
9000110203Faltkiste, voll überlappende Boden-/Deckelklappen1950 × 150 × 8002.58 BCD01
9000030201ZFaltkiste, stoßende Boden-/Deckelklappen450 × 350 × 3002.58 BCD01
9000050201ZFaltkiste, stoßende Boden-/Deckelklappen255 × 255 × 2002.58 BCD01
9000090201ZFaltkiste, stoßende Boden-/Deckelklappen460 × 200 × 2602.58 BCD01
9000010201ZFaltkiste, stoßende Boden-/Deckelklappen300 × 200 × 1502.58 BCD01
900008201Faltkiste, stoßende Boden-/Deckelklappen250 × 175 × 1002.58 BCD01
900012203Faltkiste, voll überlappende Boden-/Deckelklappen970 × 310 × 2502.58 BCD01
A9000040201ZFaltkiste, stoßende Boden-/Deckelklappen600 × 400 × 4002.58 BCD01
9000060201ZFaltkiste, stoßende Boden-/Deckelklappen370 × 270 × 2102.58 BCD01
9000070201ZFaltkiste, stoßende Boden-/Deckelklappen800 × 600 × 4002.58 BCD01
900010203Faltkiste, voll überlappende Boden-/Deckelklappen690 × 120 × 9602.58 BCD01
900096203Faltkiste, voll überlappende Boden-/Deckelklappen1500 × 400 × 4002.58 BCD01
9000940201Faltkiste, stoßende Boden-/Deckelklappen700 × 400 × 4002.58 BCD01
9000140201Faltkiste, stoßende Boden-/Deckelklappen1180 × 780 × 8002.58 BCD01
Materialbasis
Kraftliner-/Testliner- und Wellstoffpapiere; Rezyklatanteil produktionsbedingt variabel.
Recycling
Im Nachweis als vollständig recyclingfähig und für den Papierkreislauf geeignet bezeichnet.
Stoffangaben
Schwermetallsumme < 100 ppm; keine absichtliche PFAS-Zugabe; REACH-Anforderungen laut Nachweis berücksichtigt.
Nutzung
Einweg-Transportverpackung; nicht als Bestandteil eines Wiederverwendungssystems dokumentiert.

Langformatige Falt- und Teleskopkartons

Art.-Nr.ProduktAusführungL × B × H [mm]StückPalette Stück / kgCode
TP126476FaltkartonQ.2.20BC / FEFCO 0203, getaped150 × 150 × 12000,54 kg280 / 151,2 kgD06
TP126477FaltkartonQ.2.20BC / FEFCO 0203, getaped165 × 165 × 12000,59 kg280 / 165,2 kgD07
TP126478Teleskopkarton, 2-teiligSet aus TP126476 und TP126477150 × 150 × 12001,12 kg280 / 314,44 kgD08

Gemeinsame Angaben: Recyclingcode 20-PAP (Wellpappe), Zollposition 48191000, Ursprungsland Deutschland. Die Schwermetallbeschränkung nach PPWR wird in den Datenblättern bestätigt.

Stülpkartons aus Graukarton

PW-Art.-Nr.BauartL × B × H [mm]MaterialAusführungCode
900016Stülpkarton FEFCO 0300170 × 130 × 60GK Graukarton, 1,5 mmgerillt und geheftetD11
900017Stülpkarton FEFCO 0300550 × 120 × 60GK Graukarton, 1,5 mmgerillt und geheftetD11
900018Stülpkarton FEFCO 0300550 × 550 × 50GK Graukarton, 2,0 mmgerillt und geheftetD11
900019Stülpkarton FEFCO 0300750 × 120 × 60GK Graukarton, 2,0 mmgerillt und geheftetD11
900020Stülpkarton FEFCO 0300750 × 150 × 135GK Graukarton, 2,0 mmgerillt und geheftetD11
900021Stülpkarton FEFCO 0300800 × 750 × 195GK Graukarton, 2,0 mmgerillt und geheftetD11
93999999Stülpkarton FEFCO 0300470 × 380 × 100GK Graukarton, 1,5 mmgerillt und geheftetD11
Rezyklat
Basismaterial laut Nachweis aus Recyclingmaterial (Graukarton).
Schwermetalle
Summe Pb, Cd, Hg und Cr(VI) höchstens 100 mg/kg; mögliche Spuren aus dem Altpapierkreislauf werden nicht ausgeschlossen.
PFAS
Keine absichtliche Verwendung; unbeabsichtigte Spuren in Recyclingfasern werden als möglich beschrieben.
Recycling
Faserbasierte Verpackungen werden als recyclingfähig beziehungsweise recyclinggerecht gestaltet ausgewiesen.

Weitere faserbasierte Verpackungskomponenten

Referenz-IDArtikelbezeichnungMaße [mm]NutzungRecyclinganteilCode
1503603Kopfstücke AM / 2.50 BC250 × 250 × 50Tertiärverpackung82 %D12
6500978V-Cut / 3.90 CAA1160 × 250 × 250Tertiärverpackung42 %D12
6610144Palettenkufen, selbstklebend, Kantenschutzmaterial250 × 90 × 100Tertiärverpackung100 %D12

Für diese drei Artikel werden zusätzlich angegeben: Schwermetallsumme < 100 ppm, keine bewusste PFAS-Zugabe, keine SVHC > 0,1 % w/w bekannt, Recyclingfähigkeit im Papier-/Wellpappestrom und Lebensmittelkontakt nur bei deklarierter Verwendung.

PG-02Papierhülsen und ZubehörKomponentenbezogene Material- und Stoffangaben

Die Materialdaten wurden aus einer komponentenbezogenen Tabelle übernommen. Prozentwerte und Grenzangaben werden in der Form des Originalnachweises wiedergegeben.

KomponenteRecyclinganteilRecyclingfähigkeitNachweis
Hülsenpapier / Karton (Schrenz/TL)100 %100 %D05
Kraftliner, z. B. Korrosionsschutzpapier0 %100 %D05
Bedruckte Bahnen aus weißem Zellstoff0 %100 %D05
Laminierte Bahnen aus Papier / Aluminium / PE0 %0 %D05
PVA-Leim0 %100 %D05
PE-Verschluss-/Eindrückdeckel0 %100 %D05
Aluminium-Verschlussdeckel0 %100 %D05
PP-Stretchfolie0 %100 %D05
PE-Abdeckfolie0 %100 %D05
PP-Bänder0 %100 %D05
PP-Bänder-Verschlussschnallen0 %100 %D05
Besorgniserregende Stoffe / Schwermetalle
Für alle aufgeführten Komponenten: < 100 mg/kg laut tabellarischem Nachweis.
PFAS
Für alle aufgeführten Komponenten: < 50 ppm laut tabellarischem Nachweis.
REACH
Für alle aufgeführten Komponenten: < 0,1 % laut tabellarischem Nachweis.
RoHS-Angabe
Für alle aufgeführten Komponenten: 0 % — unverändert aus der Quelle übernommen, ohne eigene rechtliche Interpretation.
Verwendung
Papierhülsen als Einwegverpackungen beschrieben; Mehrfachverwendung ist aufgrund der dokumentierten Festigkeitsanforderungen nicht vorgesehen.
PG-03Polster- und FüllmaterialienKraftpapierpolster, HDPE-Luftpolstermatten, Wellpapp-Polster
Art.-/Ref.-Nr.ProduktMaterialStärke / GrammaturAbmessungKompatibilität / NutzungID
PA5400APapierpolstermaterial, 1-lagigKraftpapier70 g/m²700 mm × 350 mPA5000D10
BP8402 / NP8422Luftpolstermatten, 7 KammernHDPE-Mehrlayerfolie18 µm400 × 330 mm; 300/450 mBP2000–BP4000D09
1503772Wellpapp-Polster 3.50 CAAPapier / WellpappeRecyclinganteil 68 %200 × 28 × 50 mmTertiärverpackungD12
Kraftpapierpolster
Für scharfkantige Produkte beschrieben; technische Herstellerangabe, keine separate Stoffkonformität im Datenblatt.
HDPE-Luftpolstermatten
Transparent oder grün; im Datenblatt außerdem als ESD-Variante verfügbar beschrieben.
Wellpapp-Polster
Schwermetallsumme < 100 ppm, keine bewusste PFAS-Zugabe, keine SVHC > 0,1 % w/w bekannt und als recyclingfähig dokumentiert.
PG-04Folien, Beutel und KlebebänderPE-Produkte, Luftpolsterfolie, Druckverschlussbeutel

PE-Produkte und Luftpolsterfolie

ProduktMaterialVerwendungszweckÜbernommene AussageNachweis
PE-LD 04 Schaum100 % PESchutz-/Polstermaterial100 % recyclingfähigD16
LuftpolsterfoliePE-LD, MonomaterialSchutz- und TransportverpackungrecyclingfähigD15
Beutel100 % PEVerpackung100 % recyclingfähigD16
Schlauchfolie100 % PEVerpackung100 % recyclingfähigD16
Klebebänder / sonstige FolienMaterial nicht näher spezifiziertVerpackung / VerschlussSchwermetallsumme höchstens 100 mg/kgD13

Für die PE-LD-Luftpolsterfolie werden zusätzlich die Einhaltung der REACH-Anforderungen, keine absichtliche Verwendung rechtlich beschränkter Stoffe und die Einhaltung der Schwermetallgrenzen angegeben. Eine kontinuierliche Prüfung jeder Produktionscharge wird im Nachweis ausdrücklich nicht bestätigt.

PE-Druckverschlussbeutel

Material
LDPE-Druckverschlussbeutel, transparent, Neuware, 0 % Recyclingmaterialanteil, PE-Kennzeichnung.
Rückverfolgbarkeit
Chargennummer auf dem Karton.
Lagerung
Sauber und trocken, geschützt vor direkter Hitze und Sonneneinstrahlung, bis zur Verwendung originalverpackt.
Stoff-/RegelbereichÜbernommene AussageNachweis
SchwermetalleBei der Produktion keine absichtliche Zugabe von Pb, Cd, Hg oder Cr(VI) angegeben.D17
REACH / SVHCKeine besorgniserregenden Stoffe gemäß jeweils gültiger Kandidatenliste angegeben.D17
Latex / SilikoneKeine Zugabe bei der Produktion angegeben.D17
Bisphenol A / WeichmacherKeine Zugabe bei der Produktion angegeben.D17
POP / PFHxAKeine gelisteten POP-Stoffe; Übereinstimmung mit der PFHxA-Regelung angegeben.D17
PPWRÜbereinstimmung des Artikels mit Artikel 5 der Verordnung (EU) 2025/40 angegeben.D17
PG-05Holzpaletten und VerpackungshölzerNaturbelassenes Holz, maßgefertigte Transportkisten
Produktgruppe
Holzpaletten und Verpackungshölzer für Transport- und Logistikzwecke.
Werkstoff
Naturbelassenes Holz.
PFAS
Keine absichtliche Verwendung angegeben.
Schwermetalle
Summe aus Pb, Cd, Hg und Cr(VI) höchstens 100 mg/kg; Grundlage laut Nachweis: Qualitätsdaten und Vorlieferanteninformationen.
REACH / SVHC
Keine SVHC-Stoffe über 0,1 Gew.-% nach aktuellem Kenntnisstand angegeben.
Nutzungsende
Wiederverwendbar und reparaturfähig; anschließend stofflich oder energetisch verwertbar.
Bewertungsgrundlage
Interne Daten des Herstellers, Vorlieferantenerklärungen und technische Dokumentation; keine behördliche Zertifizierung.
Nachweis
D14 | Stand 07/2026

Maßgefertigte Holz-Transportkisten

Der Nachweis D19 umfasst fünf artikelbezogene, recyclingfähig bezeichnete Transportkisten aus Holz für den industriellen B2B-Einsatz. Die nachfolgenden Angaben wurden aus den zugehörigen Konformitätserklärungen und technischen Zeichnungen übernommen; Hersteller- und Kontaktdaten wurden nicht aufgenommen.

Art.-Nr.AusführungNennmaß laut ZeichnungEinsatzbereichNachweis
900032Transportkiste190 × 40 × 140B2B-TransportverpackungD19
900031Transportkiste160 × 40 × 140B2B-TransportverpackungD19
900030Transportkiste groß1750 × 320 × 280B2B-TransportverpackungD19
900029Transportkiste mittel1550 × 320 × 380B2B-TransportverpackungD19
900028Transportkiste klein1200 × 230 × 380B2B-TransportverpackungD19
D19Bauteilabmessungen der Transportkisten34 Einzelpositionen
Art.-Nr.BauteilL × B × H [mm]WerkstoffStückCode
900032Seite1996 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert6D19
900032Seite1600 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert4D19
900032Seite1448 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert6D19
900032Kopfteil1509 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert4D19
900032Kopfteil400 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert6D19
900032Deckel1996 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert2D19
900032Boden1948 × 400 × 24Holz; nicht näher spezifiziert1D19
900032Bodenlager496 × 100 × 60Holz; nicht näher spezifiziert3D19
900031Seite1696 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert6D19
900031Seite1550 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert4D19
900031Seite1448 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert6D19
900031Kopfteil1509 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert4D19
900031Kopfteil400 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert6D19
900031Deckel1696 × 80 × 24Holz; nicht näher spezifiziert2D19
900031Boden1648 × 400 × 24Holz; nicht näher spezifiziert1D19
900031Bodenlager496 × 100 × 60Holz; nicht näher spezifiziert3D19
900030Seite1750 × 247 × 15OSB2D19
900030Kopfteil247 × 247 × 22OSB2D19
900030Deckel1750 × 277 × 9Sperrholz1D19
900030Boden1750 × 277 × 9Sperrholz1D19
900030Unterfahrstollen277 × 60 × 100Holz; nicht näher spezifiziert3D19
900030Lager245 × 50 × 40Holz; nicht näher spezifiziert4D19
900029Seite1550 × 247 × 15OSB2D19
900029Kopfteil247 × 247 × 22OSB2D19
900029Deckel1550 × 277 × 9Sperrholz1D19
900029Boden1550 × 277 × 9Sperrholz1D19
900029Unterfahrstollen277 × 60 × 100Holz; nicht näher spezifiziert3D19
900029Lager245 × 40 × 50Holz; nicht näher spezifiziert4D19
900028Seite1200 × 247 × 15OSB2D19
900028Kopfteil200 × 247 × 22OSB2D19
900028Deckel1200 × 230 × 9Sperrholz1D19
900028Boden1200 × 230 × 9Sperrholz1D19
900028Unterfahrstollen230 × 50 × 100Holz; nicht näher spezifiziert3D19
900028Lager195 × 40 × 50Holz; nicht näher spezifiziert4D19
Verwendung
Industriell hergestellte Transportverpackungen für Aufnahme, Schutz, Handhabung, Lieferung, Lagerung und Transport ungefährlicher Güter im B2B-Bereich; nicht für private Haushalte bestimmt.
PPWR
Im Nachweis wird die Erfüllung der einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 einschließlich der anwendbaren Anforderungen der Artikel 5 bis 12 bestätigt.
EUDR
Die Einhaltung der Verordnung (EU) 2023/1115 wird im Nachweis, sofern anwendbar, angegeben.
Bewertungsgrundlagen
EN 13427, EN 13428, EN 13429 und EN 13430 sowie ISPM 15 und einschlägige Verpackungs- beziehungsweise Palettenrichtlinien werden im Nachweis als Bewertungsgrundlagen aufgeführt.
Notifizierte Stelle
Im Nachweis als nicht zutreffend und nicht erforderlich bezeichnet.
Nachweis
D19 | Stand 03.08.2026
BErgänzende allgemeine Angaben zu WellpappverpackungenAllgemeiner Nachweis D18, ohne einzelne Artikelnummern

Ein weiterer allgemeiner Nachweis gilt für Wellpappverpackungen im dort beschriebenen Produktionsumfang, ohne einzelne Artikelnummern auszuweisen.

Faserbasis
Ca. 90–95 % Recyclingpapier laut Nachweis; mögliche Einträge aus unterschiedlichen Altpapierquellen werden nicht ausgeschlossen.
Schwermetalle
Stichproben zu Kraftliner-, Altpapier- und bedruckten Wellpappensorten; Summengrenzwert von 100 ppm laut Nachweis deutlich unterschritten.
Unerwünschte Stoffe
Keine absichtliche Verwendung der im Nachweis aufgeführten problematischen Stoffgruppen, darunter PFAS; mögliche Recycling- oder ubiquitäre Spuren werden nicht vollständig ausgeschlossen.
Nanopartikel
Keine absichtliche Zugabe im eigenen Herstellprozess; mögliche gebundene Bestandteile in Druckfarben oder Papierstrichen werden erwähnt.
Klebstoff / Druck
Papierbahnleim auf Mais- oder Weizenstärkebasis; Druckfarben wasserlöslich, migrationsarm und mineralölfrei laut Vorlieferanteninformation.
Verwertung
Wellpappe als gut wiederverwertbar beschrieben; Heizwert im Nachweis ca. 15 MJ/kg.
Rückverfolgbarkeit
Chargenbezogene Palettierung und Kennzeichnung im Originalnachweis beschrieben.
Nachweis
D18 | 01.07.2026

Diese allgemeinen Angaben erweitern nicht automatisch den Geltungsbereich der artikelbezogenen Tabellen. Maßgeblich bleibt stets die konkrete Produktspezifikation.

CAnonymisierte NachweisübersichtCodes D01 bis D19

Die neutralen Codes dienen der internen Rückverfolgbarkeit. Lieferantennamen und Kontaktdaten sind im Originalbestand hinterlegt und werden in diesem Anhang nicht veröffentlicht.

CodeDokumenttyp / technischer UmfangStandUmfang
D01Technische Beschreibung Wellpapp-Faltkartons und PPWR-Angabenohne Datumsangabe4 Seiten
D02REACH-/SVHC-Bestätigung für erfasste Produkte25.02.20261 Seite
D03Schwermetall-Konformitätsnachweis23.06.20261 Seite
D04PFAS-Konformitätsnachweis30.06.20261 Seite
D05Komponenten- und Stofftabelle Papierhülsen15.06.20261 Seite
D06Produktdatenblatt Wellpapp-Faltkarton TP12647606.08.20261 Seite
D07Produktdatenblatt Wellpapp-Faltkarton TP12647706.08.20261 Seite
D08Produktdatenblatt Wellpapp-Teleskopkarton TP12647806.08.20261 Seite
D09Produktdatenblatt HDPE-Luftpolstermattenohne Datumsangabe1 Seite
D10Produktdatenblatt Kraftpapierpolsterohne Datumsangabe1 Seite
D11Technische Artikeltabelle Stülpkartons aus Graukarton18.07.20262 Seiten
D12Artikelbezogene PPWR-/REACH-Angaben faserbasierter Komponenten03.08.20266 Seiten
D13Schwermetallbestätigung Klebebänder und Folienprodukte30.07.20261 Seite
D14PPWR-Bestätigung Holzpaletten und Verpackungshölzer07/20261 Seite
D15Unbedenklichkeitserklärung PE-LD-Luftpolsterfolie01.07.20261 Seite
D16Materialkonformität für PE-Produkte01.07.20261 Seite
D17Materialkonformität PE-Druckverschlussbeutel01.07.20262 Seiten
D18Allgemeine Konformitätsangaben Wellpappverpackungen01.07.20264 Seiten
D19Artikelbezogene PPWR-Konformität und technische Zeichnungen maßgefertigter Holz-Transportkisten03.08.202620 Seiten

Geltung und Änderungsdienst. Der Anhang gilt nur zusammen mit der PPWR-Konformitätserklärung PW-PPWR-2026-01 und nur für unveränderte Spezifikationen. Bei Änderungen an Materialien, Maßen, Beschichtungen, Drucken, Klebstoffen, Recyclinganteilen oder regulatorischen Nachweisen wird die Zuordnung aktualisiert werden.

Ende des technischen Anhangs